Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)

Unabhängige Module können einzeln beauftragt  werden. In diesem Fall wird für das gewünschte  Paket ein neuer Kostenvoranschlag erstellt. Für die Beauftragung bitten wir um Bestätigung per E-Mail oder über den im Angebot  angegebenen Link.

Zahlungsbedingungen:
Bei innergemeinschaftlichem Erwerb (innerhalb der Europäischen Union) gelten die gesetzlich festgelegten Um­ satzsteuer-Regelungen.

Eine Anzahlung von 50% auf freigegebene Module gilt bei Auftragserteilung als vereinbart. Die Endabrechnung erfolgt nach Freigabe aller Module unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist. Bei Zahlungsverzug ist FRO-MEDIA  berechtigt, die entstehenden Aufwendungen und Gebühren an den Kunden zu verrechnen. Sofern Zusatzaufwand entstehen sollte, wird FRO-MEDIA darauf hinweisen und Mehraufwand vom Kunden freigeben lassen.

Kreativhonorar:
Durch das Kreativhonorar werden die Gestaltung und Umsetzung der angegebenen Module abgegolten. Wenn der Aufwand angegebene Leistungen übersteigt, wird FRO-MEDIA darauf hinweisen und Mehraufwand vom Kunden freigeben lassen. Nutzungsrechte sind nicht automatisch inkludiert. Sofern nicht explizit angegeben, müssen diese nach Umfang definiert werden und können je nach Vereinbarung verrechnet werden.

Stornobedingungen:
Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 21 Tage vor dem ersten angegebenen Termin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 12 Tage vor dem Termin 75 %, bis 8 Tag vor dem Termin 100 % vom vereinbarten Preis. Der Restbetrag ist spätestens binnen 7 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der beschriebenen Punkte im Angebot, sohin 7 Tage nach dem Termin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig. Sollten mehrere Termine für den Auftrag vereinbart werden, dann ist zur Berechnung der Stornobedingungen nur der erste Termin dieser Serie relevant.

Beratungshonorar:
Die für die Beratungs- und Konzeptionstätigkeit anfallenden Kosten sind grundsätzlich im Kreativhonorar enthalten. Darüber hinaus anfallende Stunden werden separat nach vorherigem Kostenvoranschlag verrechnet (Stundensatz €  150,-).

Abstandshonorar:
Für Arbeiten die nach der Konzeptfreigabe in der Text- und Layout-Phase gestoppt werden, berechnen wir ein Ablehnungshonorar in der Höhe von 25%-50% des anfallenden bzw. vereinbarten Kreativhonorars, bzw. verrechnen wir entstandenen Fremdkosten zu 100%.

Vollmacht:
Sofern die Einrichtung eines Google Analytics Kontos oder dessen Wartung beauftragt wird, bevollmächtigt der Kunde FRO-MEDIA in seinem Namen und Interesse das Facebook META Konto, Google Analytics Konto einzurichten und zu verwalten.

Laufzeit und Kündigung:
Gegenständlicher Auftrag wird bis zur Fertigstellung bestellter Module abgeschlossen, kann aber jederzeit von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Im Falle der Nichtzahlung offener Forderungen durch den Kunden oder einem anderen Grund, der die Zusammenarbeit zwischen FRO-MEDIA und dem Kunden undurchführbar oder unzumutbar macht, ist FRO-MEDIA berechtigt das Auftragsverhältnis fristlos zu beenden.

Vertraulichkeit, Haftungsausschluss und Garantiefreistellung:
FRO-MEDIA erklärt hiermit, sämtliche Ihr anvertraute Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und sicher zu verwahren, sobald diese übermittelt wurden FRO-MEDIA übernimmt keine Haftung für Inhalte, die durch FRO-MEDIA im Namen des Kunden veröffentlicht werden  Der Kunde wird FRO-MEDIA von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten FRO-MEDIA  arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, garantiert jedoch keinerlei spezifische Erfolge, wie zum Beispiel das Erreichen von einer bestimmten Anzahl an Kunden oder einen bestimmten Umsatz.